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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 4/2024
Die Kämmerei informiert
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Information an die Steuerpflichtigen

Am 15.05.2024 ist die 2. Rate der Grundsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlung für das Veranlagungsjahr 2024 zur Zahlung fällig, dies gilt aber nicht für Jahreszahler.

Ebenfalls sind die Pachtzahlungen für das Jahr 2024 am 01.07.2024 fällig. Wir möchten alle, die keine Lastschrift haben, auf diese Termine hinweisen. Die Höhe der Grundsteuer ist dem Grundsteuerjahresbescheid zu entnehmen bzw. dem zuletzt ergangenen Grundsteueränderungsbescheid.

Es ist unbedingt erforderlich, dass bei der Überweisung oder Bezahlung des Steuerbetrages das auf dem Bescheid vermerkte Kassenzeichen angegeben wird. Es kann sonst zu erheblichen Zuordnungs- und Buchungsschwierigkeiten kommen.

Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, da sonst Säumnisgebühren und Mahngebühren erhoben werden müssen.

Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates liegen im Steueramt der Gemeinde Jahnatal sowie im Internet unter www.gemeinde-jahnatal.de/Dienstleistung/Formulare bereit.

Zur Klärung von Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Jahnatal, Telefon 03 43 24 / 209 213.