Am 30.04.2025 ist die 1. Rate der neuen Grundsteuer sowie am 15.05.2025 die 2. Rate der Grund- und Gewerbesteuervorauszahlung für das Veranlagungsjahr 2025 zur Zahlung fällig, dies gilt aber nicht für Jahreszahler.
Ebenfalls sind die Pachtzahlungen für das Jahr 2025 am 01.07.2025 fällig. Wir möchten alle, die keine Lastschrift haben, auf diese Termine hinweisen. Die Höhe der Grundsteuer ist dem Grundsteuerjahresbescheid zu entnehmen bzw. dem zuletzt ergangenen Grundsteueränderungsbescheid.
Es ist unbedingt erforderlich, dass bei der Überweisung oder Bezahlung des Steuerbetrages das auf dem Bescheid vermerkte Kassenzeichen angegeben wird. Es kann sonst zu erheblichen Zuordnungs- und Buchungsschwierigkeiten kommen.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungen termingerecht vorzunehmen, da sonst Säumnisgebühren und Mahngebühren erhoben werden müssen.
Formulare zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates liegen im Steueramt der Gemeinde Jahnatal sowie im Internet unter www.gemeinde-jahnatal.de/Dienstleistung/Formulare bereit.
Zur Klärung von Fragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Jahnatal, Telefon 034324 209-213.
Vielen Dank.