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Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 6/2023
Die Kämmerei informiert
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Öffentliche Mahnung

Die Gemeinde Jahnatal macht darauf aufmerksam, dass am 15. Mai 2023 folgende Abgaben fällig waren:

Grundsteuer II. Quartal 2023

Gewerbesteuer-Vorauszahlung II. Quartal 2023

Die Abgaben-/Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Steuern und Gebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens

15.06.2023

an die Gemeindekasse zu zahlen. Nach dem 15.06.2023 werden die fällig gewesenen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben: Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet ein Prozent des abgerundeten und auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrages. Des Weiteren fallen laut dem Sächsischen Kostenverzeichnis § 4 Mahngebühren nach § 13 Abs. 2 des Sächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes an.

Wir bitten die Abgabepflichtigen den Zahlungstermin einzuhalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.