Gemeindeverwaltung Jahnatal
- Bürgermeister -
Änderung der Tagesordnung, öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung folgende Änderung der Tagesordnung, öffentlicher Teil:
TOP 11
Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplan Wind (ROPW) des Planungsverband Region Chemnitz – Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Jahnatal
BV: 302-69/2026 als Beschluss
TOP 15
Beratung und Beschlussfassung zu Bauanträgen und Vorbescheiden
A) Terrassenüberdachung am Haus 5x4 m im OT Obersteina,
BV: 301-68/2026 wird ergänzt.
TOP 16
Beratung und Beschlussfassung zu Grunderwerb/-verkauf
A) Grundstücksverkauf im OT Schrebitz Abfindung gemäß § 52 FlurbG-statt Land in Geld,
BV: 296-63/2026 entfällt
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Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 14.04.2026 und Genehmigung – Öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 14.04.206, öffentlicher Teil.
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Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der Ratssitzung vom 05.05.2026 und Genehmigung – Öffentlicher Teil
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 05.05.206, öffentlicher Teil.
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Projekt „Stolperstein Ostrau“
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Projekt zur Verlegung eines Stolpersteins zuzustimmen.
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Annahme von Spenden und Schenkungen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 1.150,00 EUR laut nachfolgender Liste:
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Vergabe der örtlichen Prüfungen der Jahresrechnungen 2024 und 2025 der Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Vergabe der Prüfungsleistungen der örtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2024 und 2025 Gemeinde Jahnatal an die Firma
MENOS GmbH
Dresdener Straße 17
01723 Wilsdruff
zu einem Angebotspreis von 16.065 € brutto inklusive aller Nebenkosten.
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Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplan Wind (ROPW) des Planungsverband Region Chemnitz – Beratung und Beschlussfassung zur Stellungnahme der Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Entwurf des Raumordnungsplan Windkraft (ROPW) in der vorliegenden Fassung sein Einvernehmen zu versagen. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der entsprechenden Ausfertigung der Stellungnahme.
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Vergabe von Ingenieurleistungen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Gemeindegebiet Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Ingenieurleistungen zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung im Gemeindegebiet Jahnatal an die
ECB Gesellschaft zur Optimierung der Nutzung regenerativer Energien mbH & Co. KG,
Trauensteiner Straße 11
83093 Bad Endorf
zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 18.564,00 €.
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Verwendung des Kommunalbudget gemäß Kommunalinvestitionsstärkungsverordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Verwendung der Zuweisungen aus dem Kommunalinvestitionsbudget 2025-28 für die Maßnahmen:
1.) 1. BA Jahnatalradweg Ostrau – Goselitz
2.) 2. BA Jahnatalradweg Goselitz-Zschaitz
3.) Straßenbaumaßnahme Auterwitz-Glaucha
4.) Straßenbaumaßnahme Feuerwehrumfahrung
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Vergabe von Baumaßnahmen - A) Vergabe von Bauleistungen
Hier: Risssanierung an Gemeindestraßen im Gemeindegebiet Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, das Vorhaben „Risssanierung an Gemeindestraßen im Gemeindegebiet Jahnatal“ an die
ABS Meiller GmbH
Weidlstraße 19
92533 Wernberg
zu vergeben. Die Bruttogesamtkosten betragen 14.994,00 €.
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Vergabe von Baumaßnahmen - B) Vergabe von Bauleistungen zur Klimatisierung GS Ostrau
Hier: Lufttechnische Anlagen
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Bauleistungen zur Klimatisierung der Grundschule Ostrau - Lufttechnische Anlagen - an die Weißenfelser Klima- und Heizungsbau GmbH zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 63.677,50 €.
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Vergabe von Baumaßnahmen - C) Vergabe von Bauleistungen zur Klimatisierung GS Ostrau
Hier: ELT-Arbeiten und Photovoltaik
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Bauleistungen zur Klimatisierung der Grundschule Ostrau – ELT-Arbeiten und Photovoltaik - an die
Vieweg GmbH & Co. KG
Kemtauer Straße 1
09123 Chemnitz
zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 63.059,08 € (inkl. 2% Nachlass).
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Vergabe von Baumaßnahmen - D) Vergabe von Bauleistungen zur Klimatisierung GS Ostrau
Hier: Trockenbau und Malerarbeiten
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Bauleistungen zur Klimatisierung der Grundschule Ostrau – Trockenbau- und Malerarbeiten - an die
HTS Bau GmbH
Zur Torfgrube 2 - 4
09648 Mittweida
zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 14.141,37 €.
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Vergabe von Baumaßnahmen - E) Vergabe von Bauleistungen zur Klimatisierung GS Ostrau
Hier: Zaunbau
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Bauleistungen zur Klimatisierung der Grundschule Ostrau – Zaunbau - an die
Michael Fritsch Baudienstleistung GmbH
Lommatzscher Straße 1
04749 Jahnatal
zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 2.963,10 €.
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Bauanträgen und Vorbescheiden
Hier: Terrassenüberdachung am Haus 5x4 m im OT Obersteina
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung am Haus im OT Obersteina, auf dem Flurstück 6/4 der Gemarkung Obersteina, zuzustimmen.
Beschluss Nr. U-304-70/2026
Ergänzung der Haushaltsatzung und des Haushaltplanes 2026 der Gemeinde Jahnatal
Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt im elektronischen Verfahren, die aufgrund der Berücksichtigung der Restbuchwerte geänderte Fassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 einschließlich aller Anlagen. Im Übrigen bleiben die mit Beschluss Nr. 282-49/2026 vom 05.05.2026 gefassten Regelungen unverändert bestehen.