Titel Logo
Jahnataler Echo - Amtsblatt der Gemeinde Jahnatal
Ausgabe 8/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Öffentliche Bekanntmachungen

Gemeindeverwaltung Jahnatal

- Bürgermeister -

Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates am 11.07.2023

Beschluss Nr. 113-113/2023

Änderung Tagesordnung - Öffentlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung folgende Änderung der Tagesordnung:

TOP 12 B) BV Sanierung Parkplatz an der Turnhalle Schrebitz entfällt,

TOP 13 A) BV 117 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im OT Lüttewitz und

TOP 14 A) BV 118 Grunderwerb zum Jahnatalradweg kommen hinzu.

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 114-114/2023

Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 3. Ratssitzung der Gemeinde Jahnatal vom 13.06.2023 und Genehmigung, öffentlicher Teil

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates Jahnatal vom 13.06.2023, öffentlicher Teil.

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 115-1152023

Bestätigung des Wahlergebnisses zur Wahl der stellvertretenden Ortswehrleitung für die Ortswehr Ottewig

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal bestätigt das Wahlergebnis vom 02.06.2023 und spricht damit die Berufung für folgenden FFw-Kameraden aus:

Stellv. Ortswehrleiter Ortswehr Ottewig:

Jens Waitzmann

OT Ottewig

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 116-116/2023

Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Zschaitz-Ottewig für das Jahr 2017

1. Der Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Zschaitz-Ottewig wird gemäß §§ 88c Abs. 2 SächsGemO nach Durchführung der örtlichen Prüfung nach § 104 SächsGemO durch den Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal in seiner öffentlichen Sitzung am 11.07.2023 wie folgt festgestellt:

Ergebnisrechnung

Summe der ordentlichen Erträge

1.484.094,96 EUR

Summe der ordentlichen Aufwendungen

1.666.021,22 EUR

Fehlbetrag im ordentlichen Jahresergebnis

-181.926,26 EUR

Summe der außerordentlichen Erträge

225.938,34 EUR

Summe der außerordentlichen Aufwendungen

500,71 EUR

Sonderergebnis

225.437,63 EUR

Gesamtergebnis

43.511,37 EUR

Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses beträgt -181.926,26 EUR. Davon werden 146.153,41 EUR mit dem Basiskapital verrechnet. Der restliche Fehlbetrag in Höhe von 35.772,85 EUR wird in das Jahr 2018 vorgetragen.

Im Sonderergebnis wird der Überschuss in Höhe von 225.437,63 EUR ausgewiesen. Der Betrag fließt in die Position Fehlbetrag des Sonderergebnisses und Vortrag von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren ein. Der Vortrag beträgt zum 31.12.2017 -60.831,47 EUR.

Finanzrechnung

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

24.048,75 EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

-134.875,35 EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-110.826,60 EUR

Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr

-144.127,35 EUR

Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen

23.811,09 EUR

Veränderungen des Bestandes an Zahlungsmitteln

im Haushaltsjahr

-120.316,26 EUR

Vermögensrechnung (Bilanz)

Bilanzsumme

6.809.215,45 EUR

Anlagevermögen

6.560.080,38 EUR

Umlaufvermögen

248.592,26 EUR

darunter: liquide Mittel

400,15 EUR

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

542,81 EUR

Kapitalposition

4.348.948,84 EUR

darunter: Basiskapital

4.445.553,16 EUR

darunter: Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses

-35.772,85 EUR

darunter: Fehlbetrag Sonderergebnis

-60.831,47 EUR

Sonderposten

1.988.773,52 EUR

Rückstellungen

32.010,25 EUR

Verbindlichkeiten

410.142,22 EUR

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

600,00 EUR

2. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 wird zur Kenntnis genommen.

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 117-117/2023

Annahme von Spenden und Schenkungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung die Annahme der Geldspenden bis zu einem Einzelwert von maximal 1.000,00 EUR im Gesamtwert von 250,00 EUR laut nachfolgender Liste:

-

Hirsch, Wolfram; Pulsitz | Dorffest Pulsitz Maibaumsetzen

Spende für musikalischen Beitrag  —  200,00 EUR

-

Tkacz GbR, Zschochau | Gemeinde Jahnatal

Spende für Aktion Hausbrand Jahnatal 01.05.2023  — 50,00 EUR

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 118-118/2023

Vergabe von Planungsleistungen „Sanierung Gewerbegebietsstraßen Ostrau, 2. BA“-Objektplanung

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Planungsleistungen für die Maßnahme „Sanierung Gewerbegebietsstraßen Ostrau, 2. BA“ mit Gesamtkosten in Höhe von 57.604,25 Euro, an das nachfolgende Ingenieurbüro zu vergeben:

Klemm & Hensen GmbH

Fabrikstraße 18

04178 Leipzig

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 119-119/2023

Neubau interkommunales Feuerwehrgerätehaus Gemeinde Jahnatal – Vergabe freiberuflicher Leistungen zur Betreuung von Vergabeverfahren für Planungsleistungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Vergabebetreuung zu den drei Vergabeverfahren für Planungsleistungen zum Neubau eines interkommunalen Feuerwehrgerätehauses im OT Lüttewitz mit Gesamtkosten in Höhe von 30.852,09 (brutto) an die

KEM Kommunale Entwicklungsgesellschaft Mitteldeutschland GmbH

Am Waldschlösschen 4

01099 Dresden

zu vergeben.

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 120-120/2023

Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Wolfsgut“

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage Wolfsgut“ in der Fassung vom Juni 2023. Der bestehende städtebauliche Vertrag ist durch einen Nachtrag dahingehend zu präzisieren, dass ein zeitliches Rückbaugebot (vorzugsweise 30 Jahre) aufgenommen wird. Ebenso die Kostenübernahme für die Anpassung des Flächennutzungsplanes nach Errichtung und nach Rückbau durch den Investor zu regeln.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

_______________________________________________________________________________________
Beschluss Nr. 121-121/2023

Billigung und Offenlegung Vorentwurf vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage Wolfsgut“

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Wolfsgut“ in der Fassung vom Juni 2023 und beschließt, den Vorentwurf in der Fassung vom Juni 2023 mit Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 122-122/2023

Befestigung Parkplatz Feuerwehr / Gartensparte OT Ostrau, Gemeinde Jahnatal

Vergabe von Bauleistungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, die Vergabe von Bauleistungen zur Befestigung des Parkplatzes Feuerwehr / Gartensparte im OT Ostrau in Höhe von 23.478,70 € (brutto) an:

Michael Fritsch Baudienstleistung

Lommatzscher Straße 1

04749 Jahnatal

_______________________________________________________________________________________

Beschluss Nr. 123-123/2023

Grunderwerb zum Jahnatalradweg

Der Gemeinderat der Gemeinde Jahnatal beschließt in öffentlicher Sitzung, dem Tausch einer Teilfläche aus dem Flurstück 267/d, Gemarkung Pulsitz mit der benötigten Teilfläche des Flurstücks 167, Gemarkung Pulsitz, mit einer Größe von 330 m² zu tauschen und dem Verkauf der Mehrfläche des Flurstücks 267/d zu einem Preis von 2,89 €/m² zuzustimmen.

_______________________________________________________________________________________