- Vorstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und frühzeitige Beteiligung -
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Wolfsgut“ in der Fassung vom Juni 2023, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 31.07.2023 bis einschließlich 04.09.2023 in der Gemeindeverwaltung Jahnatal, Bauamt, Molkereistraße 3, 04749 Jahnatal während folgender Zeiten:
| Dienstag, Donnerstag | 9.00 – 12-00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag | 9.00 – 12.00 Uhr |
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche auf dem Flurstück 157/1 der Gemarkung Zschaitz zum Gegenstand.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage Wolfsgut“ umfasst eine Fläche von ca. 0,8 ha und befindet sich innerhalb des Landkreises Mittelsachsen, in der Ortslage Zschaitz der Gemeinde Jahnatal.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Rechtsplan im Maßstab M 1 : 500.
Gemäß § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB werden der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter:
http://www.gemeinde-jahnatal.de
zugänglich gemacht. Weiterhin sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und sämtliche Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
einsehbar.
Während der öffentlichen Auslegung wird jedermann die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Auch kann eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis nur zu den Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die verbindliche Mitteilung über das Abwägungsergebnis erfolgt nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss im Gemeinderat.
(Unterschrift)