Seit 1. November 2015 gilt in Deutschland das neue Bundesmeldegesetz. Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die Veröffentlichung der Geburtstage im Amtsblatt.
Künftig können wir unseren Lesern erst ab dem 70. Lebensjahr und danach nur noch zu runden Jubiläen, wie dem 75., 80., 85., 90., 95. oder 100. Geburtstag im Amtsblatt oder in der regionalen Tagespresse, gratulieren. Nach dem 100. Geburtstag gilt jeder Weitere.
Wer möchte, dass sein Geburtstag ab 70, wie gewohnt, im Amtsblatt und in der regionalen Tagespresse veröffentlicht wird, möge bitte die nachstehende Einverständniserklärung ausfüllen und bei uns abgeben bzw. an uns senden. Vielen Dank.
Einverständniserklärung
Hiermit gebe ich mein Einverständnis zur Veröffentlichung
meines Namens und meiner Geburtsdaten.
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Vor- und Nachname
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Straße, Ort
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Geburtsdatum
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Datum, Unterschrift
Wichtiger Hinweis
Wer nicht möchte, dass seine Geburtstagsdaten veröffentlicht werden, muss einen Antrag auf Übermittlungsperre im Einwohnermeldeamt stellen.