Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bekanntmachung 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Oschersleben (Bode)

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 27.10.2022 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes in Oschersleben (Bode) einzuleiten.

Der Geltungsbereich befindet sich außerhalb der bebauten Ortslage. Er liegt am nördlichen Rand des Ortsteils Emmeringen an der öffentlichen Straße „Zum Emmersberg“. Die zu ändernde Flächen (Geltungsbereich) befindet sich in der Gemarkung Oschersleben, Flur 65, Flurstücke 3/52, 3/53, 3/54, 3/56, 71 und 75.

Die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes ist erforderlich, weil der Standort des geplanten Bauvorhabens im Außenbereich liegt, der im rechtskräftigen Teil-Flächennutzungsplan der Kernstadt Oschersleben (Bode) als Mischgebiet ausgewiesen ist.

Das geplante Bauvorhaben ist in einem Mischgebiet und im Außenbereich unzulässig.

Um Baurecht zu schaffen, ist die Überplanung des Geltungsbereiches mit einem Bebauungsplan erforderlich, der muss aus dem Teil-Flächennutzungsplan entwickelt werden muss.

Gem. § 8 Abs. 3 BauGB wird im Parallelverfahren die Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes eingeleitet.

Dieser Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 04/2022 „Ersatzneubau Pferdestall“ und wird im Regelverfahren gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aufgestellt.

Mit der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes wird die dargestellte Fläche wird als sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Baunutzungsverordnung ausgewiesen.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Oschersleben (Bode), 1. Dezember 2022

gez. Kanngießer
Bürgermeister