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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 04/2022 „Ersatzneubau Pferde-stall“ in Emmeringen, Oschersleben (Bode)

- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 27.10.2022 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 04/2022 „Ersatzneubau Pferdestall“ in Emmeringen, Oschersleben (Bode) einzuleiten.

Der Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans befindet sich außerhalb der bebauten Ortslage am nördlichen Rand von Emmeringen und liegt an der öffentlichen Straße „Zum Emmersberg“. Das unten dargestellte Gebiet liegt in der Gemarkung Oschersleben, Flur 65, Flurstücke 3/52, 3/53, 3/54, 3/56, 71 und 75.

Durch die Überplanung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 04/2022 „Ersatzneubau Pferdestall“ in Emmeringen, Oschersleben (Bode) sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Pferdestallersatzneubaus mit Paddock geschaffen werden.

Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelt. Im rechtskräftigen Teil-Flächennutzungsplan ist die oben markierte Fläche als Mischgebiet ausgewiesen. Das geplante Bauvorhaben ist im Außenbereich und im Mischgebiet unzulässig.

Der Geltungsbereich wird als sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzugsverordnung überplant.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im Parallelverfahren mit der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 04/2022 „Ersatzneubau Pferdestall“ in Emmeringen, Oschersleben (Bode) des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Oschersleben (Bode), 1. Dezember 2022

gez. Kanngießer
Bürgermeister