Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 27.10.2022 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans in Groß Germersleben, Oschersleben (Bode) einzuleiten.
Der Geltungsbereich für die 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben befindet sich nördlich der Ortsteile Groß Germersleben und Klein Oschersleben und südlich der Bundesstraße B 246.
Darstellung des Gebietes der 2. Änderung des Teil-FNP Groß Germersleben
Mit der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, die Erweiterungsflächen des Windparks Sonnenberg für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ als Sondergebiet für Windkraftanlagen auszuweisen.
Gem. § 8 Abs. 3 BauGB kann die 2. Änderung des Teils-Flächennutzungsplans Groß Germersleben parallel zum Bauleitverfahren des Bebauungsplans Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in der Gemarkung Klein Oschersleben und Groß Germersleben aufgestellt werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), 1. Dezember 2022