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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 06/2022 „Ersatzneubau Pferde-stall“ in Emmeringen, Oschersleben (Bode)

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 27.10.2022 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 06/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Gemarkungen der Ortsteile Klein Oschersleben und Groß Germersleben, Oschersleben (Bode) einzuleiten.

Das Windvorranggebiet XXII Oschersleben wird im 2. Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans Magdeburg erweitert. Diese Erweiterungsflächen sind nicht Bestandteile der rechtskräftigen Bebauungspläne und können nicht aus den fortgeltenden Flächennutzungsplänen entwickelt werden.

Nach § 1 Abs. 3 BauGB haben Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Ziel ist es, die Geltungsbereiche der vorhandenen Bebauungspläne („Sonnenberg“, „GALGENBERG / SCHAFTALGRABEN“ und „Die 147 Morgen“) zusammenzuführen und den Geltungsbereich des bestehenden Windparks „Sonnenberg“ zu erweitern.

Der Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufgestellt. Im Parallelverfahren werden die Teil-Flächennutzungspläne der Ortsteile Klein Oschersleben und Groß Germersleben geändert.

Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Ortsteile Klein Oschersleben und Groß Germersleben beidseitig der Bundesstraße B 246. Der Geltungsbereich ist ca. 5.150 ha groß. Davon sind ca. 2.720 ha in den Gemarkungen Klein Oschersleben und Groß Germersleben und ca. 2.525 ha im Bereich Wanzleben-Börde. Der Geltungsbereich wird in der Anlage dargestellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Oschersleben (Bode), 1. Dezember 2022

gez. Kanngießer
Bürgermeister

Anlage Geltungsbereich: