Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 27.10.2022 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/2009 „Bioraffinerie Steiles Ufer“ im Ortsteil Stadt Hadmersleben, Oschersleben (Bode) einzuleiten.
Auf dem Gelände der Bioraffinerie soll eine Freiflächenphotovoltaikanlage entstehen. Durch die Freiflächenphotovoltaikanlage soll ein solarer Deckungsanteil des gesamten Stroms von 25 % erreicht werden.
Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit herzustellen, wird das vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB verwendet. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung abgesehen.
Der Geltungsbereich befindet sich auf dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 01/2009 „Bioraffinerie Steiles Ufer“.
Darstellung des B-Planes mit Änderungsfläche:
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), 1. Dezember 2022