Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 03/2020 „Photovoltaikanlage
südlich der Bahnlinie“ in Oschersleben (Bode)
- Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Erläuterung:
Das Bauleitverfahren zur Aufstellungen des Bebauungsplans Nr. 03/2020 „Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie" in Oschersleben (Bode) wurde am 7. Juli 2020 durch den Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss eingeleitet. Der Geltungsbereich befindet sich im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Stadt Oschersleben (Bode) wurden die Flächen des Geltungsbereiches als Gewerbefläche dargestellt.
Gemäß Rundverfügung des Landesverwaltungsamtes LVwA vom 14.02.2011 sind Photovoltaikanlagen nur in Sondergebieten für Photovoltaikanlagen zulässig.
Um Baurecht für die Photovoltaikanlage zu erlangen, wurde zum damaligen Zeitpunkt das Verfahren gemäß § 8 Abs. 4 BauGB (vorzeitiger Bebauungsplan) gewählt.
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. April 2022 dem Entwurf zugestimmt und die Auslage beschlossen.
Die Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 15. Mai 2022 bis 17. Juni 2022. Die Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Angabe der Stellungnahme gebeten.
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Bauwesen, hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans gefordert, den rechtskräftigen Teil-Flächennutzungsplan für die Kernstadt Oschersleben (Bode) im Parallelverfahren zu ändern. Der Entwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Oschersleben wurde am 08.11.2022 vom Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) gebilligt und zur Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 03/2020 „Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie" in Oschersleben (Bode) wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf Grund der Änderung der Verfahrensführung nach § 8 Abs. 3 BauGB erneut ausgelegt.
| Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 03/2020: | |||
| - | Lage: | südlich der Bahnlinie | |
| - | Größe: | ca. 181.608 m² | |
| - | Flur 10 | Flurstücke: | 109/9; 107/5; 109/10 tw.; 108/2; 109/7; |
| - | Flur 22 | Flurstücke: | 7/4; 7/2; 6/2; 5/2; 694/4; 4/3; 2/2; 3/6; 2/1; 1 tw. |
| - | Flur 23 | Flurstücke: | 2/2; 3/4; 3/6; 6/3; 8/10; 8/8; 8/9; 230/1; 229/1 |
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/2020 „Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie“ in Oschersleben (Bode) einschließlich Begründung und Umweltbericht und aller umweltrelevanten Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
16. Januar 2023 bis 17. Februar 2023
in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Erdgeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | 8:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 8:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 8:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | 8.00 Uhr - 12:00 Uhr |
Zusätzlich wird der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/2019 „Solarpark am Klärwerk" auf der Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Home/
Wirtschaft-Bauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.
Folgende umweltbezogene Gutachten und Stellungnahmen liegen mit dem Entwurf ebenfalls öffentlich aus:
| > | Umweltbericht vom März 2022, in der überarbeiteten Fassung vom 06.12.2022 mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern, |
| > | FFH-Verträglichkeitsabschätzung für das FFH- Gebiet „Großes Bruch bei Wulferstedt“ (FFH 0043) und das FFH-Gebiet „Bode und Selke im Harzvorland“ (FFH 0172) im Zusammenhang mit der Realisierung des B-Plans „Solarpark südlich der Bahnlinie“ in Oschersleben (Bode), |
| > | Studie des Bundesverbands für Energiewirtschaft vom November 2019 – Solarpark-Gewinne der Biodiversität, |
| > | Blendgutachten Solarpark Oschersleben II vom 02.03.2022, |
| > | Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) vom 09.06.2022, |
| > | Stellungnahme des Landkreises Börde vom 14.06.2022, |
| > | Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Magdeburg vom 13.06.2022, |
| > | Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 16.06.2022, |
| > | Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte vom 13.06.2022, |
| > | Stellungnahme des Unterhaltungsverbands „Großer Graben“ vom 10.09.2022, |
| > | Stellungnahme des ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten des Landkreises Börde vom 02.06.2022 |
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter
| > | Auf der Fläche und deren unmittelbarem Umfeld befinden sich keine Wohngebiete. |
| > | Im Vorhabenbereich und im unmittelbaren Umfeld der geplanten Maßnahme befinden sich gemäß § 2 DenkmSchG LSA zahlreiche archäologische Kulturdenkmale (Siedlungen – Jungsteinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit, Mittelalter). |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere:
| > | Die Fläche besitzt insgesamt ein mittleres Biotoppotenzial. Durch den angrenzenden Lehnertsgraben ist der Standort für den Biotopverbund von höherer Bedeutung. |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden:
| > | Die Fläche hat eine mittlere Bedeutung (Kategorie 3) als Standort für natürliche Vegetation, eine hohe Bedeutung (Kategorie 2) als Standort für land- und forstwirtschaftliche Produktion, eine mittlere Leistungsfähigkeit (Kategorie 3) für die Regelung des Oberflächenabflusses, eine mittlere Leistungsfähigkeit (Kategorie 3) für die Regelung der Grundwasserneubildung und ist ohne Funktion (Kategorie 5) als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte. |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser:
| > | Angrenzend verläuft der Lehnertsgraben. Der Planbereich berührt kein rechtlich festgesetztes Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet. |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftserleben:
| > | Die Strukturvielfalt der Fläche ist gering, die Naturnähe mittel und die Eigenart gering. Die Plangebietsfläche ist nicht gut zur Erholungsnutzung geeignet, da sie schwer zu erreichen ist und zudem im Norden von der Bahnstrecke begrenzt wird. |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftserleben:
| > | Die Strukturvielfalt der Fläche ist gering, die Naturnähe mittel und die Eigenart gering. Die Plangebietsfläche ist nicht gut zur Erholungsnutzung geeignet, da sie schwer zu erreichen ist und zudem im Norden von der Bahnstrecke begrenzt wird. |
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzwürdigkeit:
| > | Es sind keine Schutzgebiete nach §§ 23-29 BNatSchG, § 21 NatschG LSA oder Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Im Plangebiet liegt der äußerste Randbereich einer Hecke, die nach § 22 NatSchG LSA ein gesetzlich geschütztes Biotop ist. |
| > | Das Plangebiet grenzt an seinem südlichen Rand an das Landschaftsschutzgebiet „Bodeniederung mit angrenzenden Hochflächen" (LSG0025BOE), das zum LSG „Bode" (LSG0025_) gehört, an. Ca. 8 m südlich der Plangebietsgrenze beginnt das FFH-Gebiet „Großes Bruch bei Wulferstedt" (FFH0043, DE3932301). |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoß, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), während der Dienststunden abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail abgegeben werden. Ihre Stellungnahme schicken Sie bitte an planungsabteilung@
oscherslebenbode.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 03/2020 „Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben.
Auf Grund der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus bitten wir um telefonische Terminvereinbarung unter 03949 912-148 oder 03949 912-223.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 03/2022 „Photovoltaikanlage südlich der Bahnlinie“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
3) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden.
4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
5) Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Stadt Oschersleben (Bode), den 5. Januar 2023