Auf Grund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA 2014, S.288) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 12.12.2023 folgende 1. Änderung der Satzung über die Entscheidung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden beschlossen:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Für Mitglieder der Wahl- bzw. Abstimmungsvorstände wird als Pauschale pro Wahltag/Abstimmungstag ein Betrag in folgender Höhe gewährt:
| Funktion | Entschädigung |
| Wahlvorsteher | 85,00 € |
| Stellvertretender Wahlvorsteher | 85,00 € |
| Schriftführer | 80,00 € |
| Stellvertretender Schriftführer | 80,00 € |
| Beisitzer | 70,00 € |
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 neu eingefügt:
(3) Den Mitarbeitern der Stadt Oschersleben (Bode) wird grundsätzlich anstelle der Pauschale nach Absatz 2 ein Ausgleich auf dem Zeitausgleichskonto für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand der Stadt Oschersleben (Bode) gewährt.
Die 1. Änderung der Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oschersleben (Bode), den 13.12.2023