Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben und der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Klein Oschersleben sowie Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf, Oschersleben (Bode)
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 29.11.2023 die Anpassung des Geltungsbereichs für die am 27.10.2022 eingeleiteten 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben und 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Klein Oschersleben beschlossen sowie die Einleitung der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf.
Das Verfahren der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben, der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben und der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf wird in einem Verfahren stattfinden. Mit den Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, die Erweiterungsflächen des Windpark Sonnenberg für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ als Sondergebiet für Windkraftanlagen auszuweisen.
Der Geltungsbereich der Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne befindet sich beidseitig der Bundesstraße B 246. Er befindet sich nördlich der Ortsteile Groß Germersleben und Klein Oschersleben und östlich der Ortsteile Peseckendorf und Peseckendorf-Neubau.
Darstellung des Gebietes der Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne:
Im Verfahren haben Bürgerinnen und Bürger in zwei Stufen Gelegenheit, an den städtebaulichen Zielsetzungen und Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken.
Frühzeitig ist über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Diese frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt für die Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne in Form der Auslegung der Planunterlagen.
Entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 17 der Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) vom 07.08.2021, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) am 06.08.2021, wird hiermit bekannt gemacht, dass der Vorentwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben, der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Klein Oschersleben und der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf sowie die dazugehörige Begründung zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit in der Zeit vom 15. Januar 2024 bis 23. Februar 2024 im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Flur des Erdgeschosses, ausliegt. Während des genannten Zeitraumes besteht während der Dienststunden die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können Sie bis zum 23. Februar 2024 schriftlich, per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de senden oder zur mündlichen Niederschrift im Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), I. Obergeschoß, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), abgeben. Die Dienststunden sind:
| montags | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| dienstags | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr |
| mittwochs | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| donnerstags | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
| freitags | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Gleichzeitig können die Planunterlagen in der vorgenannten Zeit (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ eingesehen werden.
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzinformation:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), 5. Januar 2024