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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Aufforderung zur Bewerbung für das Ehrenamt der Schiedsfrau / des Schiedsmannes bei den Schiedsstellen der Stadt Oschersleben (Bode)

Die Stadt Oschersleben hat derzeit zwei Schiedsstellen nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (SchStG) vom 22.06.2001 (GVBl. LSA 214) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 512) eingerichtet.

Die Amtszeit der Schiedspersonen der Schiedsstelle I (Amtsbereich: Stadtgebiet Oschersleben (Bode), Ortsteile Alikendorf, Ampfurth, Andersleben, Beckendorf, Neindorf, Emmeringen, Groß Germersleben, Günthersdorf, Hordorf, Jakobsberg, Jakobsberg Siedlung, Kleinalsleben, Klein Oschersleben, Neubrandsleben Hornhausen, Schermcke und Altbrandsleben) endet am 23.07.2025.

Gesucht werden interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten und sich für die Amtsperiode 2025 bis 2030 zur Wahl stellen.

Die Schiedsperson wird vom Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) gewählt und anschließend vom Direktor des Amtsgerichtes berufen.

Aufgaben der Schiedsstelle sind:

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die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche,

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Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre

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Sühneversuche vor Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage (z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch).

Voraussetzungen für die Berufung in das Amt der Schiedsperson sind:

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die Eignung der zu berufenden Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten,

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der Hauptwohnsitz soll im Schiedsstellenbezirk liegen,

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das 25. Lebensjahr soll bei Beginn der Amtsperiode vollendet sein.

Als Schiedsperson ausgeschlossen ist,

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wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,

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wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

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wer in Vermögensverfall geraten ist.

Die Tätigkeit der Schiedspersonen ist ehrenamtlich. Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Die Sachkosten werden von der Stadt Oschersleben (Bode) getragen. Neben den zur Verfügung gestellten Sachmitteln kann jeder Schiedsperson zusätzlich die Jahresgrundpauschale in Höhe von 600,00 € auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung einer Jahresgrundentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen der Stadt Oschersleben (Bode) gewährt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die an einer Mitarbeit in einer Schiedsstelle interessiert sind, können ihre Bewerbung bis zum 31.03.2025 schriftlich bei der Stadt Oschersleben (Bode), Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) einreichen.

Das entsprechende Bewerbungsformular erhalten Sie im Ratsbüro der Stadt Oschersleben (Bode) oder unter

www.oscherslebenbode.de.

Oschersleben (Bode), den 12.12.2024

Kanngießer
Bürgermeister