Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
Große Ringstraße 52
38820 Halberstadt — SACHSEN-ANHALT
Bei Antwort bitte angeben: — Halberstadt, den 21.08.2025
Az.: 12 –OC 007
1.) Auflösung der Teilnehmergemeinschaft
Grundvermögen der Teilnehmergemeinschaft wurde an die Gemeinde übertragen. Hiermit ist auch die Baulastträgerschaft im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übertragen worden. Restflächen mit landwirtschaftlicher Nutzung wurden an Dritte übertragen.
Mit dem verbleibenden Kapitalvermögen wurden im Einvernehmen mit der Gemeinde Wirtschaftswege instandgesetzt.
Die Flurbereinigungsbehörde hat geprüft, ob die Voraussetzungen für die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft vorliegen. Das ist der Fall.
Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit abgeschlossen. Sie wird hiermit nach § 153 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 G v. 19.12.2008 I 2794, aufgelöst.
Die Schlussfeststellung wird der Teilnehmergemeinschaft zugestellt, nachdem sie unanfechtbar geworden ist.
2.) Begründung der Auflösung:
Am 04.04.2024 hat die Teilnehmerversammlung der Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens Wackersleben - Feldlage beschlossen, die Teilnehmergemeinschaft aufzulösen und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das Eigentum an gemeinschaftlichen Anlagen wurde über einen notariellen Vertrag an die Gemeinde Hötensleben übertragen. Damit verbunden war auch die Übertragung der Baulastträgerschaft im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen.
Landwirtschaftliche genutzte Restflächen wurden nach Maßgabe des Beschlusses der Teilnehmerversammlung, ebenfalls über notariellen Vertrag, an geeignete Dritte übertragen.
Mit dem Kapitalvermögen wurden im Einvernehmen mit der Gemeinde Wirtschaftswege instandgesetzt.
Die Übergabe von Besitz, Nutzung und Verwaltung richtete sich nach den Regelungen der einzelnen Verträge.
Die Gemeinde war bei der Beschlussfassung zur Auflösung der Teilnehmergemeinschaft anwesend und hat mit der Unterzeichnung des Vertrages ihre Zustimmung zu der beschlossenen Regelung gegeben.
Die Flurbereinigungsbehörde hat geprüft, ob die Voraussetzungen für die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft vorliegen. Die Teilnehmergemeinschaft verfügt nunmehr weder über Kapital- noch über Grundvermögen. Weitere Verpflichtungen gegenüber Dritten sind nicht bekannt.
Es wird daher festgestellt, dass die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. Sie ist deswegen nach § 153 Abs. 1 FlurbG aufzulösen.
4.) Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Auflösung der Teilnehmergemeinschaft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei der Außenstelle des Amtes, Ritterstr. 17-19, 39164 Wanzleben oder beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle/Saale als Obere Flurbereinigungsbehörde, gewahrt.