Auf Grundlage von § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) in der zur Zeit gültigen Fassung i. V. m. § 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 13.12.1996 (GVBl. LSA 1996, 405), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) hat der Stadtrat Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 22.08.2023 folgende Benutzungs- und Gebührenordnung des Wohnmobilstellplatzes auf dem Schützenplatz der Stadt Oschersleben (Bode) beschlossen:
(1) Der Wohnmobilstellplatz ist eine öffentliche Einrichtung zum Abstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen sowie deren Ver- und Entsorgung. Er darf nur von Wohnmobilreisenden benutzt werden. Nicht zugelassen sind Wohnwagen und Reisemobile ohne WC. Eine Nutzung durch andere Personen sowie das Campieren mit Zelten ist nicht zulässig. Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes ist nicht zugelassen für Personen ohne festen Wohnsitz. Jede Art der gewerblichen Nutzung ist untersagt.
(2) Der Platz ist ganzjährig geöffnet. Die Höchstnutzungsdauer beträgt drei Tage.
(3) Für die Strom- und Frischwasserversorgung sowie die Abwasser- und Fäkalienentsorgung stehen die entsprechenden Einrichtungen zur Verfügung. Die Benutzung von Stromaggregaten mit Brennstoffbetrieb ist nicht gestattet.
Der Wohnmobilstellplatz ist Eigentum der Stadt Oschersleben (Bode) und untersteht deren Aufsicht. Der Platz wird regelmäßig kontrolliert. Den Anweisungen der Bediensteten, welcher sich die Stadt Oschersleben (Bode) zum Unterhalt des Wohnmobilstellplatzes bedient, ist folge zu leisten. Auf dem Platz sind 8 Stellplätze für Wohnmobile/ Wohnwagen ausgewiesen. Das Parken ist nur auf den markierten Parzellen gestattet.
Für die Benutzung des Stellplatzes wird keine Gebühr erhoben.
Die Strom- und Wasserentnahme erfolgt gegen Entgelt. Die Kosten für Strom und Wasser werden nach Verbrauch über die zur Verfügung stehenden Einrichtungen in folgender Höhe abgerechnet:
| a) Strom: | je 2 kwh 1,50 € |
| b) Wasser: | je Entnahme 1,00 € |
Auf die Anwohner und andere Gäste des Stellplatzes ist Rücksicht zu nehmen. Lärmbelästigungen, vor allem während der Ruhezeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr, sind zu vermeiden.
Abfälle sind von den Nutzern mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Stellplatz ist nach der Benutzung sauber zu hinterlassen.
Hunde sind grundsätzlich erlaubt. Hinterlassenschaften sind in dem dafür vorgesehen Behälter auf dem Gelände zu entsorgen. Auf dem gesamten Gelände gilt eine Anleinpflicht für Hunde.
Offenes Feuer ist nicht gestattet. Kochen und Grillen ist nur mit Elektro- oder Gasgrill erlaubt.
Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes und seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Nutzer haften für sämtliche Schäden. Die Stadt Oschersleben (Bode) haftet nicht für Schäden aller Art, die aus der Benutzung des Stellplatzes, seiner Ver- und Entsorgungseinrichtungen, durch Ausfall von Strom- und Trinkwasserversorgung sowie durch Witterungseinflüsse, höhere Gewalt oder Dritte verursacht werden.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen einzelne Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung handelt. Bei Verstößen gegen diese Benutzungs- und Gebührenordnung kann die Stadt Oschersleben (Bode) die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes untersagen, wobei der Nutzer zur sofortigen Räumung des Stellplatzes verpflichtet ist. Kommt der Nutzer dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Stadt Oschersleben (Bode) berechtigt, die Räumung auf Kosten des Nutzers durchführen zu lassen.
Die Benutzungs- und Gebührenordnung des Wohnmobilstellplatzes auf dem Schützenplatz der Stadt Oschersleben (Bode) tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oschersleben (Bode), den 28.08.2023