Auf der Grundlage des § 8 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288) i.V.m § 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.09.2012 (BGBl. 2012, Teil I, S.2022), i.V. mit dem Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen – Anhalt (KiFöG) vom 05.03.2003 (GVBl.LSA 2003,Seite 48) i.V. mit dem Gesetz zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes und anderer Gesetze vom 23.Januar 2013, alle Rechtsgrundlagen in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 16.09.2024 folgende 1. Änderung der Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Oschersleben (Bode) beschlossen:
| 1. | In § 1 Absatz 1 wird der Name „Kindertagesstätte an der Reitersteingrundschule“ durch den Namen „Hort an der Reitersteingrundschule“ ersetzt. |
| 2. | In § 5 Absatz 1 Nr. 6 wird der Name „Kindertagesstätte an der Reitersteingrundschule“ durch den Namen „Hort an der Reitersteingrundschule“ ersetzt. |
Die 1. Änderung der Satzung über die Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Oschersleben (Bode) tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oschersleben (Bode), den 18.09.2024