Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2024 der Änderung des Geltungsbereiches und den Entwurfs- und Billigungsbeschluss des Bebauungsplanes 03/2022 zugestimmt und ebenfalls die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
| - | Lage: Der Geltungsbereich befindet sich im östlichen Bereich des „Knochenparks“. Nördlich des Planungsgebietes befindet sich die „Kleine Anderslebener Str.“ Südlich des Planungsgebiet befindet sich die „Trifftstr.“, die Kita „Wawuschel“ und das Restaurant „Athos“ mit der Bowlingbahn. |
| - | Größe: ca. 16.501,5 m² |
Im Zuge der Grundlagenermittlung für die Erstellung des B-Plans sind unterirdische Hauptleitungen des TAVs und der AVACON ermittelt wurden, welche nicht überbaut werden dürfen. Ebenfalls ist der Eingriff in den bestehenden Baum- und Strauchbestand im Süden des Plangebietes (hier sollten Parkmöglichkeiten für die Angestellten entstehen) zu groß. Es wurde nach einer anderen Möglichkeit gesucht, die notwendigen Parkplätze nach der Parkplatzsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) auf dem Gelände zu realisieren. Aus diesem Grund muss die Baugrenze für das entstehende Schulgebäude angepasst werden und der notwendige Parkplatz für die Angestellten verschoben werden. Um einen ordentlichen Außenbereich (Schulgelände) für die Schüler gestalten zu können, muss der Geltungsbereich Richtung Westen vergrößert werden.
Darstellung Geltungsbereich:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/2022 „Alter Friedhof - Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) einschließlich der Begründung und des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrags liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 7. Oktober 2024 bis zum 8. November 2024 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu folgenden Öffnungszeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09.00 Uhr — 12.00 Uhr | 13.00 Uhr — 17.30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09.00 Uhr — 12.00 Uhr | 13.00 Uhr — 15.30 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr — 12.00 Uhr |
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Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 8. November 2024 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an planungsabteilung@oscherslebenbode.de. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 03/2022 „Alter Friedhof - Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) in der vorgenannten Zeit auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 03/2022 „Alter Friedhof - Neubau Förderschule“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
3) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden.
4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Stadt Oschersleben (Bode), den 4. Oktober 2024
gez. Kanngießer
Bürgermeister