Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 27.08.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für die Abrundungssatzung Nr. 02/2024 „Fillerweg“ in Oschersleben (Bode) einzuleiten.
Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Ende des Fillerweges zwischen der derzeit letzten Bebauung und der Kleingartenanlage. Durch die Abrundungssatzung soll die Fläche in den bebaubaren Innenbereich einbezogen werden. Durch die Abrundung wird optisch ein Lückenschluss hergestellt und Baurecht für ein Einfamilienhaus geschaffen.
Auszug aus dem Geltungsbereich:
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), den 4. Oktober 2024