Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bekanntmachung der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben, der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Klein Oschersleben und der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungs-plans Peseckendorf, Oschersleben (Bode)

Hier: Entwurfs- und Billigungsbeschluss; Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 16.09.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben, der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans in Klein Oschersleben der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf zugestimmt und die öffentliche Auslage gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Verfahren der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben, der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben und der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf wird in einem Verfahren stattfinden. Mit den Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, die Erweiterungsflächen des Windpark Sonnenberg für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“, als Sondergebiet für Windkraftanlagen auszuweisen.

Der Geltungsbereich der Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne befindet sich beidseitig der Bundesstraße B 246. Er befindet sich nördlich der Ortsteile Groß Germersleben und Klein Oschersleben und östlich der Ortsteile Peseckendorf und Peseckendorf-Neubau.

Darstellung des Gebietes der Änderungen der Teil-Flächennutzungspläne

Der Entwurf der 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben, der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben und der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf, der Entwurf der Begründung, der Entwurf des Umweltberichtes sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 7. Oktober 2024 bis 15. November 2024 im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Flur des Erdgeschosses, aus. Die Öffnungszeiten sind:

Wochentag

vormittags

nachmittags

Montag

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag

09.00 Uhr — 12.00 Uhr

13.00 Uhr — 17.30 Uhr

Mittwoch

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Donnerstag

09.00 Uhr — 12.00 Uhr

13.00 Uhr — 15.30 Uhr

Freitag

09.00 Uhr — 12.00 Uhr

Gleichzeitig können die Planunterlagen in der vorgenannten Zeit (Auslegungsfrist) im Internet auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ eingesehen werden.

Während des genannten Zeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich, per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de oder zur mündlichen Niederschrift bis zum 15. November 2024 im Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), abgegeben werden.

Um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 3949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de) wird gebeten.

Im Entwurf des Umweltberichtes zur Planung als Teil der Begründung zur 2. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Groß Germersleben, 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan Klein Oschersleben und 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Peseckendorf erfolgen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern.

Hinweise:

1.) Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

2.) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

3.) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Oschersleben (Bode), den 4. Oktober 2024

gez. Kanngießer
Bürgermeister