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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Oschersleben (Bode) und seiner Ortsteile

Am 01.01.2024 trat das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Städte und Kommunen zur Erstellung von Wärmeplänen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategischer Prozess. Ziel dieser Planung ist es zu identifizieren, inwieweit Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare nachhaltige Wärmequellen gedeckt werden können.

Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in folgende Schritte: 1. Bestandsanalyse und Erfassung der Bedarfe, 2. Analyse der Potentiale für die Wärmenutzung, 3. Auswertung und Entwicklung von Szenarien für die mögliche dekarbonisierte Wärmeversorgung, 4. Wärmewendestrategie – Erarbeitung eines Maßnahmekataloges.

In dieser Bekanntmachung geht es um die öffentliche Auslage der ersten Ergebnisse der Potentialanalyse. Beginnend mit dem 27.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024 liegen diese Dokumente im Rathaus Oschersleben (Bode), Haus 1, Flur Erdgeschoss im Eingangsbereich und im Büro 41, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu folgenden Öffnungszeiten:

Wochentag

vormittags

nachmittags

Montag

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag

09.00 Uhr — 12.00 Uhr

13.00 Uhr — 17.30 Uhr

Mittwoch

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Terminvereinbarung

Donnerstag

09.00 Uhr — 12.00 Uhr

13.00 Uhr — 15.30 Uhr

Freitag

09.00 Uhr — 12.00 Uhr

Zusätzlich werden die Dokumente auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ bereitgestellt.

Während des genannten Zeitraumes besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich, elektronisch per E-Mail an klimaschutz@oscherslebenbode.de oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Stellungsnahmen sind an die Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Stichwort Wärmeplanung, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu richten.

Folgende Unterlagen für das Stadtgebiet Oschersleben (Bode) werden ausgelegt: Planwerk Abwärme, Planwerk Biogas, Planwerk Erneuerbare Energien Solar – Dach PV, Planwerk Erneuerbare Energie Wind, Planwerk Geothermie. Die Erneuerbaren Energie Solar – Freiflächen – PV – Potentiale werden im „Gesamträumlichen Konzept PV-Anlagen“ dargestellt.

Hinweise:

1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Planerstellung unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Wärmeplans nicht von Bedeutung ist.

2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an klimaschutz@oscherslebenbode.de geschickt werden.

3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Stadt Oschersleben (Bode), den 4. Oktober 2024

gez. Kanngießer
Bürgermeister