Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden

Auf Grund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 16.05.2024 (GVBL. LSA 2024, S. 128, 132) hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 16.09.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für alle im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Kommunal- und Parlamentswahlen bzw. Volks- und Bürgerentscheiden in der Stadt Oschersleben (Bode) und ihren Ortsteilen auf der Grundlage der jeweils gültigen Wahlgesetze und Verordnungen– Europawahlgesetz (EuWG), Bundeswahlgesetz (BWG) Landeswahlgesetz LSA (LWG LSA), Kommunalwahlgesetz LSA (KWG LSA), Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid (VAbstG LSA) – zu bildenden Wahlausschüsse bzw. Wahl- bzw. Abstimmungsvorstände.

§ 2

Entschädigungen für Mitglieder des Wahlausschusses

Mitglieder des Gemeindewahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den einberufenen Sitzungen pro Sitzung 20,00 €, soweit sie nicht hauptamtliche Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung sind. Nimmt anstelle des Mitglieds des jeweiligen Ausschusses vertretungsweise die berufene Stellvertreterin/der berufene Stellvertreter an der Sitzung teil, so gelten die obigen Entschädigungen für diese Personen.

§ 3

Entschädigungen für Mitglieder der Wahl- bzw. Abstimmungsvorstände

(1) Für Mitglieder der Wahl- bzw. Abstimmungsvorstände wird als Pauschale pro Wahltag/Abstimmungstag ein Betrag in folgender Höhe gewährt:

(2) Abweichend von Absatz 1 wird bei nicht verbundenen Wahlen des Hauptverwaltungsbeamten und des Landrats sowie bei Bürgerentscheiden und Abwahlverfahren als Pauschale pro Wahltag/Abstimmungstag ein Betrag in folgender Höhe gewährt:

(3) Den Mitarbeitern der Stadt Oschersleben (Bode) wird grundsätzlich anstelle der Pauschale nach Absatz 1 und 2 ein Ausgleich auf dem Zeitausgleichskonto für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand der Stadt Oschersleben (Bode) gewährt.

§ 4

Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter.

§ 5

Inkrafttreten

Die Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen bei Wahlen und Entscheiden in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.01.2016 (Amtsblatt Nr. 1/2016) zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 05.01.2024 (Amtsblatt Nr. 1/2024) außer Kraft.

Oschersleben (Bode), den 18.09.2024

Kanngießer
Bürgermeister