Auf Grund von § 59 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA 2014, S.288) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 10.06.2025 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Oschersleben (Bode) und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte beschlossen:
1. In § 1 Absatz 6 erhält Satz 1 folgende Fassung:
Der Stadtrat ist einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, jedoch spätestens 2 Monate nach der zuletzt einberufenen Sitzung.
2. In § 7 Absatz 5 wird das Wort „nicht“ gestrichen.
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Oschersleben (Bode) und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte tritt nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.
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Oschersleben (Bode), den 16.09.2025