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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung der Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung)

Aufgrund der §§ 53 ff Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S 492), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember.1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) vom 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 284) - alle Gesetze in der z. Z. gültigen Fassung - hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile die 1. Änderung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung) für die Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile in seiner Sitzung am 05.10. 2023 beschlossen.

§ 1

§ 4 Umlageschuldner

Absatz 5, letzte Zeile wird um „Satz 2“ ergänzt und sieht wie folgt aus: § 13 (1) Nr. 4b, Satz 1, Satz 2, KAG LSA.

§ 2

§ 13 Inkrafttreten

Die 1. Änderungssatzung tritt nach ihrer amtlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

§ 3

Anlage Umlagetabelle 2023

Die „Anlage Umlagetabelle“ erhält folgende Fassung:

Verbandsbeiträge für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller"

Die Verwaltungskosten werden prozentual nach Versiegelungsgrad des Verbandes auf die Flächenbeiträge und zusätzliche Flächenumlage umgelegt. Daraus ergibt sich die Umlage 2023.

Die Umlage für den Erhebungszeitraum 2023 beträgt für das Verbandsgebiet der Unterhaltungsverbände:

Unterhaltungs-verband

Versiegelungs- anteil im Verband in % unversiegelt versiegelt

Umlagebe-zeichnung

Verwaltungs- kosten je Umlage in €/ha

Flächenbei-trag und zus. FU in €/ha

Flächenum- lage/zus.FU 2023 in €/ha

Großer Graben

90

Flächenumlage

3,8215

14,0637

17,8852

Großer Graben

10

zus. FU

0,4246

29,1433

29,5679

Untere Bode

87,86

Flächenumlage

3,7328

14,0857

17,8185

Untere Bode

12,14

zus. FU

0,5134

12,6251

13,1384

Aller

90

Flächenbeitrag

3,8215

15,5389

19,3605

Aller

10

zus. FU

0,4246

0,0000

0,4246

mit 6 Stellen nach dem Komma gerechnet und auf 4 Stellen nach dem Komma gerundet.

Oschersleben (Bode), 12.10.2023

Steffen
Stellvertretender Bürgermeister