Bekanntmachung des Vorentwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Ortsteilen Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf, Oschersleben (Bode)
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Ortsteilen Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf, Oschersleben (Bode) zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Das Gebiet wird im Norden durch die angrenzende Stadt Wanzleben-Börde begrenzt. Südlich des Plangebiets liegen die Ortsteile Groß Germersleben und Klein Oschersleben, westlich der Ortsteil Peseckendorf und Neubau. Durch die West-Ost-Verbindung des Vorhabengebiets verlaufen zudem der Schaftalgraben sowie die B 246.
Darstellung Geltungsbereich:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Ortsteilen Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf, Oschersleben (Bode) einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 4. November bis zum 6. Dezember 2024 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu den Öffnungszeiten. Diese sind:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
|
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Dienststunden abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Nummer 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 6. Dezember 2024 an die genannte E-Mailadresse möglich.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Ortsteilen Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf,Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.
| Hinweise: | |
| 1) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 09/2022 „Repowering Windpark Sonnenberg“ in den Ortsteilen Groß Germersleben, Klein Oschersleben und Peseckendorf, Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. |
| 2) | Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. |
| 3) | Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden. |
| 4) | Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. |
Stadt Oschersleben (Bode), den 1. November 2024