Bekanntmachung des Entwurfes und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Abrundungssatzung 02/2024 „Fillerweg“ in Oschersleben (Bode)
Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 den Entwurfs- und Billigungsbeschluss der Abrundungssatzung 02/2024 „Fillerweg“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich befindet sich am westlichen Ende des Fillerweges zwischen der derzeit letzten Bebauung und der Kleingartenanlage. Durch die Abrundungssatzung soll die Fläche in den bebaubaren Innenbereich einbezogen werden. Durch die Abrundung wird optisch ein Lückenschluss hergestellt und Baurecht geschaffen.
Darstellung Geltungsbereich:
Der Entwurf der Abrundungssatzung 02/2024 „Fillerweg“ in Oschersleben (Bode) einschließlich der Begründung liegen für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 4. November bis zum 6. Dezember 2024 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu den Öffnungszeiten. Diese sind:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
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Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Dienststunden abgegeben werden.
Um eine vorherige Terminvereinbarung unter der Nummer 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 6. Dezember 2024 an die genannte E-Mailadresse möglich.
Zusätzlich wird der Entwurf der Abrundungssatzung 02/2024 „Fillerweg“ in Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.
| Hinweise: | |
| 1) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Abrundungssatzung 02/2024 „Fillerweg“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. |
| 2) | Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB ist bei der Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. |
| 3) | Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949/912-223 vereinbart werden. |
| 4) | Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. |
Stadt Oschersleben (Bode), den 1. November 2024