Geltungsbereich:
Der festgelegte Geltungsbereich liegt im Osten der Stadt Oschersleben (Bode) und wird nördlich durch die Bundesstraße B246, östlich durch landwirtschaftliche Fläche, südlich durch die Bahnlinie und westlich durch das bereits bestehende Gewerbegebiet begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oschersleben in der Flur 10 die Flurstücke 64/3, 446, 453, 444, 442, 422, 440, 459, 219/68, 131/68, 467, 466, 197/70, 198/70, 227/70, 228/70, 465, 74, 75/1, 78, 85/1, 385/87, 284/88, 285/89, 286/90, 287/91, 288/91, 289/91. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 37,5 ha.
Darstellung Geltungsbereich:
Der Vorentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 17. November 2025 bis einschließlich 19. Dezember 2025 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus.
Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr | 13:00 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
|
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Dienststunden abgegeben werden.
Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten.
Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 19. Dezember 2025 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an planungsabteilung@oscherslebenbode.de
Zusätzlich wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1002351 veröffentlicht.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden.
3) Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Stadt Oschersleben (Bode), den 7. November 2025