Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 05.10.2023 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 04/2023 „Oschersleber Weg“ in Oschersleben (Bode), Ortsteil Klein Oschersleben aufzustellen.
Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Klein Oschersleben, Flur 4, Flurstück 824. Die Fläche ist ca. 6.500 m² groß. Hier soll Bauland für eine Eigenheimsiedlung geschaffen werden. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich des Oschersleber Wegs in Klein Oschersleben.
Auszug aus dem Geltungsbereich:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Verfahren nach § 8 Abs.4 BauGB gewählt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 03. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), 1. Dezember 2023