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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Änderung der Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung)

Aufgrund der §§ 53 ff Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S 492), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember.1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) vom 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 284) - alle Gesetze in der z. Z. gültigen Fassung - hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile die 2. Änderung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung) für die Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile in seiner Sitzung am 19.11.2024 beschlossen.

§ 1

Anlage Umlagetabelle 2024

Die „Anlage Umlagetabelle“ erhält folgende Fassung:

Anlage Umlagetabelle 2024

Verbandsbeiträge für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller"

Die Verwaltungskosten werden prozentual nach Versiegelungsgrad des Verbandes auf die Flächenumlage und die zusätzliche Flächenumlage umgelegt. Daraus ergibt sich die Gewässerumlage 2024.

Die Gewässerumlage für den Erhebungszeitraum 2024 beträgt für das Verbandsgebiet des jeweiligen Unterhaltungsverbandes:

mit 6 Stellen nach dem Komma gerechnet und auf 4 Stellen nach dem Komma gerundet.

§ 2

Inkrafttreten

Die 2. Änderungssatzung tritt nach ihrer amtlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Oschersleben (Bode), 20.11.2024

Kanngießer
Bürgermeister