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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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3. Änderung der Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 1. und 2. Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode und Aller (Gewässersatzung)

Aufgrund der §§ 53 ff Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S 492), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember.1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) vom 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 284) - alle Gesetze in der z. Z. gültigen Fassung - hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile die 3. Änderung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung) für die Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile in seiner Sitzung am 18.11.2025 beschlossen.

§ 1

Anlage Umlagetabelle 2025

Die „Anlage Umlagetabelle“ erhält folgende Fassung:

Anlage Umlagetabelle

Verbandsbeiträge für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller"

Die Verwaltungskosten werden prozentual nach Versiegelungsgrad des Verbandes auf die Flächenbeiträge und die zusätzliche Flächenumlage umgelegt. Daraus ergibt sich die Gewässerumlage 2025.

Die Gewässerumlage für den Erhebungszeitraum 2025 beträgt für das Verbandsgebiet des jeweiligen Unterhaltungsverbandes:

§ 2 Inkrafttreten

Die 3. Änderung der Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung) tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.

Oschersleben (Bode), den 20.11.2025

Kanngießer
Bürgermeister