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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderung der Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 1. und 2. Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode und Aller (Gewässersatzung)

Aufgrund der §§ 53 ff Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 16. März 2011 (GVBl. LSA S 492), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2020 (GVBl. LSA S. 372, 374) und Gesetz vom 1. Oktober 2025 (GVBl. S. 748), der §§ 2, 5, 8, 11, 36, 45, 90 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. März 2021 (GVBl. LSA S. 100) und der §§ 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember.1996, zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2020 (GVBl. LSA S. 712) vom 27. September 2019 (GVBl. LSA S. 284) - alle Gesetze in der z. Z. gültigen Fassung - hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile die 4. Änderung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung) für die Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile in seiner Sitzung am 18.11.2025 beschlossen.

§ 1

Änderungen

1.

Im § 2 Umlagegegenstand wird in Absatz 2 das Wort „Erschwernisumlage“ durch das Wort Versiegelungsumlage“ ersetzt.

2.

In § 3 Umlagepflicht wird in Absatz 1, Satz 2 das Wort „Erschwernisbeitrag“ durch das Wort „Versiegelungsbeitrag“ ersetzt.

3.

In § 3 Umlagepflicht wird in Absatz 2 das Wort „Erschwernisbeiträge“ durch das Wort „Versiegelungsbeiträge“ ersetzt.

4.

In § 6 Umlagemaßstab wird in Absatz 1 das Wort „Erschwernismaßstab“ durch das Wort Versiegelungsmaßstab“ ersetzt.

5.

In § 6 Umlagemaßstab wird in Absatz 2 nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Die Ermittlung der Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A unterliegen, erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsart oder Nutzungsarten.“

6.

In § 7 Umlagesatz wird in Absatz 1 Satz 1 das Wort „Erschwernisumlagen“ durch das Wort „Versiegelungsumlagen“ ersetzt.

7.

In § 7 Umlagesatz wird in Absatz 2 Satz 1 das Wort „Erschwernisbeitrag“ durch das Wort „Versiegelungsbeitrag“ ersetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Oschersleben (Bode) zur Umlage von Verbandsbeiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer erster und zweiter Ordnung für die Verbandsgebiete der Unterhaltungsverbände "Großer Graben", "Untere Bode" und "Aller" (Gewässersatzung) tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung rückwirkend zum 11.10.2025 in Kraft.

Oschersleben (Bode), den 20.11.2025

Kanngießer
Bürgermeister