Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. November 2025 der Änderung des Verfahrens, sowie dem Entwurf des Bebauungsplanes 07/2022 „Wohngebiet Weststraße“ zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der zweiten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Verfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB (Regelverfahren) wurde in das Verfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB (vorzeitiger Bebauungsplan) geändert. Die Änderung wurde notwendig, da derzeit absehbar ist, dass sich die Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans verzögert, aber die Dringlichkeit und der Bedarf gegeben ist, schnellstmöglich neue Bauplätze zu schaffen. Der Geltungsbereich wird bereits im Wohnbaulandkonzept und im Vorentwurf des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche ausgewiesen und steht somit nicht der Planung der Stadt Oschersleben (Bode) entgegen.
Geltungsbereich:
Der festgelegte Geltungsbereich liegt im Westen der Stadt Oschersleben (Bode) und wird südlich durch die „Weststraße“, östlich durch die „Hornhäuser Straße“ (Bundesstraße B246) und nördlich durch den Friedhof begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Oschersleben in der Flur 16 die Flurstücke 79/14, tlw. 152, in der Flur 17 die Flurstücke tlw. 186/11, tlw. 6/1, tlw. 200/15 und in der Flur 61 die Flurstücke 2, 79/1, 74, 416/3, 418/73, 415/3, 417/73, 442, 434, 15/7, 15/2, 5, 445, 15/6, tlw. 372/15, 407/15, 443, 15/8, tlw. 448, 446, 447 und tlw. 15/4. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 38.038,1 m².
Darstellung des Geltungsbereichs:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 07/2022 „Wohngebiet Weststraße“ in Oschersleben (Bode) wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) vom 8. Dezember 2025 bis einschließlich 16. Januar 2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oschersleben/beteiligung/themen/1002542 veröffentlicht und liegt ergänzend im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu den Dienstzeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr – 12:00 Uhr | |
Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts und per E-Mail bis zum 16. Januar 2026 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
Hinweise:
| 1) | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. |
| 2) | Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden. |
| 3) | Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. |
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Stadt Oschersleben (Bode), den 05. Dezember 2025