Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 13.12.2022 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, das Bauleitverfahren für den Bebauungsplan Nr. 07/2022 „Wohngebiet“ in Oschersleben (Bode) einzuleiten.
Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemarkung Oschersleben, Flur 61, Flurstücke 15/2, 15/6, 15/7, teilweise 15/8, 372/15, 407/15, 415/3, 416/3, 417/73, 418/73, 434 und 442. Die Fläche ist ca. 25.000 m² groß. Der Geltungsbereich ist nicht identisch mit der überbauten Fläche, weshalb sich die Grundfläche reduziert und 10.000 m² nicht überschritten wird. Hier soll ein Wohngebiet für mehrere Eigenheime entstehen. Der Geltungsbereich befindet sich nördlich der Weststraße.
Auszug aus dem Geltungsbereich:
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde das Verfahren nach § 13b BauGB gewählt. Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von der Durchführung einer Umweltprüfung wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen, weil die Vorprüfung des Einzelfalls ergeben hat, dass sich voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S 3634) wird vorstehender Beschluss des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Oschersleben (Bode), 3. Februar 2023