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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 2/2023
Aktuelles aus dem Rathaus
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Hinweise zur Verfahrensweise hinsichtlich abgelaufener Reihengrabstätten auf den Friedhöfen Oschersleben, Hornhausen und Altbrandsleben

Die Ruhefristen der Beisetzungen (Erstbeisetzung 30 Jahre/zusätzliche Urne 20 Jahre), der nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten, sind zum 31.12.2022 abgelaufen.

Friedhof Oschersleben:

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Grabstätten Feld A04: Hiersche, Erna; Kahlmeyer, Melanie; Schannor, Josepha; Börner, Ingrid

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Grabstätten Feld B09: Behrens, Lieselotte; Sossna, Gertrud; Kothe, Brigitte; Breitenstein, Ursula; Bischoff, Adele; Grosser, Berta; Appelmann, Friedrich

Friedhof Altbrandsleben:

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Grabstätten Feld C: Baumgarten, Günter

Friedhof Hornhausen:

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Grabstätten Feld J: Köhler, Hermann und Berta; Wiedemann, Rolf

Die Grabstätten werden gemäß Friedhofssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile eingeebnet. Die Einebnungen erfolgen ab 17. April 2023. Bepflanzungen, Grabmale und Einfassungen können bis zum oben genannten Termin durch die Verfügungsberechtigten der Grabstätten selbst entfernt werden. Nach diesem Termin nicht entfernte Grabaufbauten werden durch die Stadt beräumt und es bestehen keinerlei spätere Ansprüche der betreffenden Nutzer.

Gemäß § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile ist ein Wiedererwerb von Reihengrabstätten nicht möglich. Der Verfügungsberechtigte kann laut § 14 Abs. 2 der Friedhofssatzung die Umbettung einer Erdbestattung oder Urne aus einer abgelaufenen Reihengrabstätte in eine neue oder vorhandene Wahlgrabstätte gemäß den Vorschriften der geltenden
Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung beantragen. Entsprechende Anträge sind bis 31.03.2023 bei der Stadt Oschersleben (Bode), Sachbereich Friedhofswesen, Magdeburger Straße 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu stellen. Für Informationen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung.