Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berichtigung des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.04.2023 den Feststellungsbeschluss der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) gefasst. Die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans wurde am 22.05.2023 zur Genehmigung beim Landkreis Börde vorgelegt. Am 02.11.2023 erhielt die Stadt Oschersleben (Bode) die Genehmigung mit Maßgaben der Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter Berichtigung des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses.
Der Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 21.06.2022 beschlossen, dass Bauleitverfahren für die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplan der Stadt Oschersleben (Bode) einzuleiten.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans ist ca. 52,10 ha groß und befindet sich am südöstlichen Stadtrand der Stadt Oschersleben (Bode). Der Bereich wird durch die Bahnlinie Magdeburg – Halberstadt, durch den Lehnertsgraben sowie durch landwirtschaftliche Nutzflächen begrenzt. Die westliche Begrenzung ist identisch mit der westlichen Begrenzung des Bebauungsplans Nr. 2/2019 „Solarpark am Klärwerk" in 0schersleben (Bode).
Darstellung aus dem derzeitig gültigen Flächennutzungsplan – Geltungsbereich
Der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) hat am 08.11.2022 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans, den Entwurf der Planzeichnung, den Entwurf der Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichts in Oschersleben (Bode) zugestimmt und die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 12. Dezember 2022 bis 20. Januar 2023 beschlossen.
Nach Maßgaben des Landkreises Börde wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans, der Entwurf der Begründung, der Entwurf des Umweltberichtes, die umweltrelevante Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange liegt für die Dauer eines Monats in der Zeit von 12. Februar 2024 bis 15. März 2024 im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Erdgeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Dienststunden sind:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | 08:00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 15.00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 17.30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 15.00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12.00 Uhr | 13.00 – 15.00 Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12.00 Uhr |
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Parallel zur öffentlichen Auslage steht der Entwurf der 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans einschließlich aller Unterlagen für alle interessierten Bürger auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Dienststunden abgegeben werden. Die Abgabe der Stellungnahme ist auch per E-Mail bis zum 15. März 2024 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an planungsabteilung@oscherslebenbode.de. Telefonische Terminvereinbarung sind unter 03949 912-223 möglich.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:
| • | Entwurf des Umweltberichts zur Planung als Teil der Begründung zur 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Oschersleben mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft sowie Kultur- und Sachgütern. |
| • | Stellungnahme des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) vom 19.09.2022 |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter | |
| • | Auf der Fläche und deren unmittelbarem Umfeld befinden sich keine Wohngebiete und keine kulturhistorisch wertvollen Flächen oder Sachgüter. |
| Umweltbezogene Inforationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere | |
| • | Die Fläche besitzt insgesamt ein mittleres Biotoppotenzial. Durch den angrenzenden Lehnertsgraben ist der Standort für den Biotopverbund von höherer Bedeutung. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden | |
| • | Die Fläche hat eine mittlere Bedeutung (Kategorie 3) als Standort für natürliche Vegetation, eine hohe Bedeutung (Kategorie 2) als Standort für land- und forstwirtschaftliche Produktion, eine mittlere Leistungsfähigkeit (Kategorie 3) für die Regelung des Oberflächenabflusses, eine mittlere Leistungsfähigkeit (Kategorie 3) für die Regelung der Grundwasserneubildung und ist ohne Funktion (Kategorie 5) als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser | |
| • | Angrenzend verläuft der Lehnertsgraben. Der Planbereich berührt kein rechtlich festgesetztes Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebiet. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftserleben | |
| • | Die Strukturvielfalt der Fläche ist gering, die Naturnähe mittel und die Eigenart gering. Die Plangebietsfläche ist nicht gut zur Erholungsnutzung geeignet, da sie schwer zu erreichen ist und zudem im Norden von der Bahnstrecke begrenzt wird. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild / Landschaftserleben | |
| • | Die Strukturvielfalt der Fläche ist gering, die Naturnähe mittel und die Eigenart gering. Die Plangebietsfläche ist nicht gut zur Erholungsnutzung geeignet, da sie schwer zu erreichen ist und zudem im Norden von der Bahnstrecke begrenzt wird. |
| Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Schutzwürdigkeit | |
| • | Keine Schutzgebiete nach §§ 23-29 BNatSchG, § 21 NatschG LSA oder Natura 2000-Gebiete ausgewiesen. Im Plangebiet liegt der äußerste Randbereich einer Hecke die nach § 22 NatSchG LSA ein gesetzlich geschütztes Biotop ist. |
| • | Das Plangebiet grenzt an seinem südlichen Rand an das Landschaftsschutzgebiet „Bodeniederung mit angrenzenden Hochflächen" (LSG0025BOE) das zum LSG „Bode" (LSG0025_) gehört und an. Ca. 8 m südlich der Plangebietsgrenze beginnt das FFH-Gebiet „Großes Bruch bei Wulferstedt" (FFH0043, DE3932301). |
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
3) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de
geschickt werden.
4) Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung.
5) Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Oschersleben (Bode), 2. Februar 2024