Die Ruhefristen der Beisetzungen der nachfolgend aufgeführten Reihengrabstätten sind zum 31.12.2024 abgelaufen.
| Friedhof Oschersleben: | |
| - | Grabstätte Feld A05: Zimmermann, Rolf |
| - | Grabstätten Feld B09: Brandes, Günther; Biljau, Selma; Bihl, Albert; Diemann, Rosa; Cruse, Helene |
| Friedhof Hadmersleben: | |
| - | Grabstätten Feld E: Meyer, Margarete; Deike, Kurt |
Die Grabstätten werden gemäß Friedhofssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile eingeebnet. Die Einebnungen erfolgen ab 7. April 2025. Bepflanzungen, Grabmale und Einfassungen können bis zum genannten Termin durch die Verfügungsberechtigten der Grabstätten selbst entfernt werden. Nach diesem Termin nicht entfernte Grabaufbauten werden durch die Stadt kostenlos beräumt und es bestehen keinerlei spätere Ansprüche der betreffenden Nutzer. Gemäß § 14 Abs. 1 der Friedhofssatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile ist ein Wiedererwerb von Reihengrabstätten nicht möglich. Der Verfügungsberechtigte kann laut § 14 Abs. 2 die Umbettung einer Erdbestattung oder Urne aus einer abgelaufenen Reihengrabstätte in eine neue oder vorhandene Wahlgrabstätte gemäß den Vorschriften der geltenden Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung beantragen. Entsprechende Anträge sind bis 31.03.2025 bei der Stadt Oschersleben (Bode), Sachbereich Friedhofswesen, Magdeburger Straße 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu stellen. Für Informationen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung.