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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

des Entwurfs Nr. 2/2020 „Entwicklung Alte Bahntrasse“ in Oschersleben (Bode)

als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB ohne Umweltbericht

hier: Billigung des Entwurfs und Beschluss des Bauausschusses zur Beteiligung gemäß §§ 3(2) und 4(2) BauGB; öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 den Entwurf „Entwicklung Alte Bahntrasse“ in Oschersleben (Bode) als Bebauungsplan nach § 13a BauGB gebilligt und zur Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Satzung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Anlass und Ziel der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Ziel verbunden, die unterschiedlichen Nutzungen verbindlich zu regeln und gleichzeitig eine verträgliche Weiterentwicklung für diesen Bereich zu steuern.

Das Plangebiet ist dem unbeplanten Innenbereich (Außenbereichsinsel im Innenbereich) zuzuordnen. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Oschersleben (Bode) als Bahnfläche ausgewiesen. Mit dem Kauf der Flächen durch die Stadt Oschersleben im Jahre 2012 erfolgte die Freistellung von bahnbetrieblichen Zwecken. Die Planungshoheit für diese Fläche befindet sich bei der Stadt Oschersleben (Bode). Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,8 ha. Das Vorhaben dient der Innenentwicklung.

Mit der Realisierung des aufzustellenden Bebauungsplans auf dem Areal der alten Bahntrasse in Oschersleben kann eine Betroffenheit geschützter Tierarten und die Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG nicht ausgeschlossen werden. Demgemäß war nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu prüfen, ob geschützte Tier- und/oder Pflanzenarten (hier: europäische Vogelarten und Arten des Anhang IV der FFH-RL) durch das Vorhaben betroffen sein können, welche vorsorglichen Maßnahmen zum Schutz der Arten getroffen und ob durch das Vorhaben die Schädigungs- oder Störungsverbote des § 44 BNatSchG erfüllt werden können. Der Erläuterungsbericht zur Biotoptypenkartierung und der Artenschutzfachbeitrag sind Anlage zum Bebauungsplan.

Dem Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) lag der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02/2020 " Entwicklung Alte Bahntrasse " Oschersleben (Bode) am 02. Juni 2020 vor. Es wurde der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 02/2020 "Entwicklung Alte Bahntrasse" Oschersleben (Bode) gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.

In Anwendung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB wird unter Bezugnahme auf § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet und von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Das bedeutet nicht, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Aufstellung des Bebauungsplanes außeracht gelassen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung, die Biotoptypenkartierung und der Artenschutzfachbeitrag für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Zeit vom

13. März 2023 bis 14. April 2023

in der Stadtverwaltung Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt innerhalb der Dienstzeiten

Montag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Mittwoch

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Donnerstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

13.00 Uhr - 15.00 Uhr

Freitag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/2020 „Entwicklung Alte Bahntrasse“ in Oschersleben (Bode) können bis zum 14. April 2023 beim Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode) abgegeben werden.

Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/2020 „Entwicklung Alte Bahntrasse“ in Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode)

unter www.oscherslebenbode.de/Home/Wirtschaft-Bauen/Bauen/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.

Die Öffentlichkeit kann während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich vorbringen oder mündlich zur Niederschrift im Fachbereich Bauen und Umwelt/ Sachgebiet Planung, Zimmer 24/25, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) erklären. Anfragen oder Terminabstimmungen können auch per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Oschersleben (Bode) deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Oschersleben (Bode), 17.02.2023

Kanngießer
Bürgermeister