Auf Grund von § 59 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBL. LSA 2014, S. 288) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) in seiner Sitzung am 13.02.2024 folgende 3. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Oschersleben (Bode) und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte beschlossen:
1. In § 6 wird nach Absatz 5 folgender Absatz 6 neu eingefügt:
(6) Der Bürgermeister informiert den Stadtrat und – soweit betroffen – auch die Ortschaftsräte von Amts wegen rechtzeitig auf elektronischem Wege über Termine der Stadt mit Beteiligung des Bürgermeisters als Repräsentanten der Stadt, die einen unmittelbaren Bezug zu einem Beschluss des Gemeinderates haben, oder deren jeweils anlassgebendes Vorhaben Bestandteil der Haushaltssatzung ist. Die vorstehende Regelung betrifft nur Vorhaben mit einem Finanzvolumen von nicht weniger als 100.000 €.
Die 3. Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates Oschersleben (Bode) und seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Oschersleben (Bode), den 14.02.2024