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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen über die Besetzung des Stadtwahlausschusses

und der Sitzungen für die Wahl des Stadtrates der Stadt Oschersleben (Bode) und der Ortschaftsräte am 09.06.2024

I. Zusammensetzung des Wahlausschusses der Stadt Oschersleben (Bode)

Gemäß § 4 Absatz 4 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) öffentlich bekannt gemacht:

Wahlleiter

(Vorsitzender)

stellv. Wahlleiterin

(stellv. Vorsitzende)

Mathias Steffen

Kathrin Hoffmann

Markt 1

Markt 1

39387 Oschersleben (Bode)

39387 Oschersleben (Bode)

Beisitzer

stellv. Beisitzer

1.

Ingeburg Gerke

Nadine Duve

2.

Reinhard Gerke

Bernd Schmidt

3.

Beate Magdalene Kuske

Matthias Wilcke

4.

Ulrich Spey

Viola Tolksdorf

II. Sitzungen des Wahlausschusses

Gemäß § 5 Absatz 3 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt werden die Sitzungen des Wahlausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) öffentlich bekannt gemacht:

Zulassung der Wahlvorschläge

08.04.2024 um 15:30 Uhr

Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen (findet nur statt, wenn Beschwerden von Vertrauenspersonen eingereicht werden)

15.04.2024 um 15:30 Uhr

Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl am 09.06.2024

12.06.2024 um 15:30 Uhr

Die Sitzungen finden jeweils im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Oschersleben (Bode), Markt 1 in 39387 Oschersleben (Bode) statt. Die Sitzungen sind öffentlich. Zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 10 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der zur Zeit geltenden Fassung der Wahlausschuss beschlussfähig ist, wenn außer dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter mindestens 2 Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend sind.

Oschersleben (Bode), den 26.02.2024

Steffen
Wahlleiter

Die Besetzung des Stadtwahlausschusses zur Kommunalwahl 2024 wird hiermit gemäß § 17 Abs. 2 der gültigen Hauptsatzung der Stadt Oschersleben (Bode) amtlich bekanntgemacht.

Oschersleben (Bode), den 01.03.2024

Kanngießer
Bürgermeister