Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), den §§ 47 a-f BImSchG und den Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes in Sachsen-Anhalt ist die Stadt Oschersleben (Bode) zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte vom 11.12.2023 bis 19.01.2024 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe) der innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Oschersleben (Bode) befindlichen Hauptverkehrsstraßen. Bis einschließlich 19.01.2024 wurde der Öffentlichkeit die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Innerhalb der vorgenannten Fristen sind keine Mitteilungen zum aufzustellenden Lärmaktionsplan eingegangen. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten wurde der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgefertigt.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 11.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 im Rathaus der Stadt Oschersleben, Markt 1, 39387 Oschersleben öffentlich ausgelegt. Die Zeiten der öffentlichen Auslegung sind:
| Montag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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Außerhalb dieser Zeiten kann der Entwurf nach telefonischer Anmeldung unter 03949 912-223 eingesehen werden. Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unter https://lau.sachsen-anhalt.de/luft-klima-laerm/immissionsschutz-luftqualitaet-physikalische-einwirkungen/physikalische-einwirkungen/laerm/laermminderungsplanung/aktuelles-zur-4stufe-der-laermaktionsplanung/oeffentlichkeitsbeteiligungsverfahren und auf der Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung einzusehen.
Sie haben bis zum 19.04.2024 schriftlich die Möglichkeit, entweder per Post an Stadt Oschersleben (Bode), Sachgebiet Planung, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de, sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Stadtrat der Stadt Oschersleben (Bode) abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.