Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bekanntmachung des Einleitungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB und über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode)

Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2025 den Einleitungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich:

Der Änderungsbereich befindet sich im Osten von Oschersleben. Er umfasst die Wohngrundstücke an der Triftstraße, ein Gewerbegrundstück am Oesenweg und zwischenliegende Brachflächen. An den Änderungsbereich grenzen keine rechtsverbindlichen Bebauungspläne an. Angrenzende Nutzungen sind nördlich der Triftstraße Gewerbebrachen, im Nordosten ein Kfz-Verwertungsbetrieb im Abstand von ca. 100 Meter, im Osten ehemalige inzwischen brachgefallene Gärten, im Süden eine gemischte Bebauung aus Wohnen und einem Tischlereibetrieb, im Westen Wohnbebauung und der Kleingartenverein "Am Oesenweg" e.V.. Im Abstand von ca. 270 Meter südöstlich des Änderungsbereiches befindet sich die Kläranlage Oschersleben.

Darstellung Geltungsbereich:

Der Vorentwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans der Stadt Oschersleben (Bode) sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu den Öffnungszeiten:

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de bis zum 11. April 2025 möglich.

Zusätzlich wird der Vorentwurf der 3. Änderung des Teil-Flächennutzungsplans Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.

Hinweise:

1)

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 05/2018 „Zur Bismarckeiche, 2. Bauabschnitt“ im Ortsteil Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

2)

Anfragen oder Terminabstimmungen können telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt und vereinbart werden.

3)

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Stadt Oschersleben (Bode), den 7. März 2025

gez. Kanngießer
Bürgermeister