Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2025 den Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 und 2 BauGB, sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Lage: Der Geltungsbereich befindet sich auf der Freifläche westlich an der öffentlichen Straße „Seehäuser Straße“, direkt an das Wohngebiet „Diesterwegring“ anschließend. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 11.250 m².
Übersichtplan:
Darstellung des Geltungsbereichs:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) liegen in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu den Öffnungszeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Dienstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung | |
| Donnerstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, der Stadt Oschersleben (Bode), I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode), während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de bis zum 11. April 2025 möglich.
Zusätzlich wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ veröffentlicht.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 01/2025 „Der Boegenwinkel“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt und vereinbart werden.
3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
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Stadt Oschersleben (Bode), den 7. März 2025