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Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Oschersleben (Bode)

Bauleitplanung der Stadt Oschersleben (Bode): Bebauungsplan Nr. 02/2025 „Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe“ im Ortsteil Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode)

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans Nr. 02/2025 „Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe“ im Ortsteil Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode)

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich ist ca. 7.436 m² groß und umfasst das Flurstück 701/14 in der Flur 4 in der Gemarkung Klein Oschersleben.

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Übersichtplan:

Darstellung Geltungsbereich:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2025 „Feuerwehrgerätehaus Flotts Höhe“ im Ortsteil Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) mit Begründung und Umweltbericht wird zu jedermanns Einsicht in der Zeit (Veröffentlichungsfrist) vom 09. März 2026 bis einschließlich 15. April 2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Öffentlichkeitsbeteiligung/ und auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/oschersleben/beteiligung/themen/1003046 veröffentlicht und liegt ergänzend im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) zu folgenden Dienstzeiten oder nach Vereinbarung öffentlich aus:

Wochentag

vormittags

nachmittags

Montag

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

13:00 Uhr – 17:30 Uhr

Mittwoch

Nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

13:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, Büro 24, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) abgegeben werden. Um eine vorherige Terminvereinbarung telefonisch unter 03949 912-223 oder per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de wird gebeten. Die Abgabe ist auch auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalts und per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de bis zum 15. April 2026 möglich.

Hinweise:

1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden oder telefonisch unter 03949 912-223 vereinbart werden.

3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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Stadt Oschersleben (Bode), den 6. März 2026

gez. Kanngießer
Bürgermeister