Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschluss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.02.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/1994 „Plantage“ in Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) beschlossen.
Der Geltungsbereich ist ca. 13.730 m² groß und umfasst teilweise das Flurstück 2/1 in der Flur 6 in der Gemarkung Klein Oschersleben.
Übersichtskarte:
Darstellung des Gebietes der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/1994 „Plantage“ in Klein Oschersleben:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/1994 „Plantage“ in Klein Oschersleben soll der ursprüngliche Bebauungsplan an die aktuellen naturschutzrechtlichen Belange und den demografischen Gegebenheiten angepasst werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01/1994 „Plantage“ in Klein Oschersleben, Oschersleben (Bode) im Regelverfahren durchgeführt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wird vorstehender Beschluss des Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschusses der Stadt Oschersleben (Bode) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
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Oschersleben (Bode), den 6. März 2026