Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer, Maifeuer u. Ä. sind ein wichtiger Teil unseres örtlichen Brauchtums. Damit diese Veranstaltungen sicher und umweltgerecht durchgeführt werden können, ist vorab eine Genehmigung erforderlich.
Was ist ein Brauchtumsfeuer? Es dient ausschließlich der Pflege von Traditionen, nicht der Abfallentsorgung und findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt und ist für jedermann zugänglich. Es wird in der Regel von Vereinen oder ortsverankerten Organisationen ausgerichtet und steht im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem entsprechenden Feiertag oder Ereignis und wird auch in diesem Zeitraum durchgeführt.
Erlaubt ist: das Verbrennen von naturbelassenem, trockenem Holz. Dabei sind die vorgegebenen Sicherheits- und Brandschutzauflagen einzuhalten.
Nicht erlaubt sind: das Verbrennen von Abfällen, behandeltem Holz, Möbeln, Kunststoffen oder ähnlichen Stoffen, private Gartenfeuer ohne Brauchtumscharakter sowie Feuer ohne vorherige Genehmigung.
Antragstellung: Die Genehmigung ist mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung beim Sachgebiet Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Sachbereich Gewerbe und Veranstaltungen, der Stadt Oschersleben (Bode) zu beantragen. Formulare können über die Internetseite der Stadt Oschersleben (Bode) in Rubrik „Formulare“ heruntergeladen oder unter der E-Mail veranstaltungen@oscherslebenbode.de abgefordert werden.