Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte
Große Ringstraße 52
38820 Halberstadt
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Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte als Flurneuordnungsbehörde beabsichtigt, in der Teilgemarkung Beckendorf ein Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchzuführen. Das geplante Flurbereinigungsverfahren verfolgt den Zweck, im Rahmen einer integrierten ländlichen Entwicklung die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Gebietes zu schaffen.
Die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse, die Planung von Anlagen zum Hochwasserschutz, die Verbesserung der Infrastruktur und die Förderung der Landschaftspflege sollen besondere Schwerpunkte der Flurneuordnung sein. Die vorgesehene Abgrenzung des Flurbereinigungsverfahrens ist aus der vorläufigen Gebietskarte ersichtlich. Sie ist Bestandteil dieser Einladung.
Zur Information über das geplante Flurneuordnungsverfahren, die Ziele, den Umfang, die Abgrenzung und die voraussichtlichen Kosten, findet eine Informationsveranstaltung nach § 5 Abs. 1 FlurbG am Donnerstag, den 26. März 2026, um 18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Beckendorf, Stadt Oschersleben, Straße der Freundschaft 36 statt, zu der alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten eingeladen sind.