Nach In-Kraft-Treten der Straßenreinigungssatzung und der Gebührensatzung der Stadt Oschersleben (Bode) und ihrer Ortsteile vom 06.07.2019, der 1. Änderung der Satzungen vom 04.07.2020 sowie der 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung zum 01.01.2023 wird in den nachstehend aufgeführten Ortsteilen der Stadt Oschersleben (Bode) die maschinelle Straßenreinigung durchgeführt. Die Satzungen wurden in den Amtsblättern am 05.07.2019, am 03.07.2020 und am 02.12.2022 veröffentlicht. Eine Aufstellung der betroffenen Straßen finden Sie in der Anlage zur 2. Änderung der Straßenreinigungssatzung. In den Ortsteilen erfolgt die maschinelle Reinigung einmal im Monat.
| Ortsteil | Turnus | April | Mai | Juni |
| Hornhausen | 1. Montag im Monat | 03.04.23 | 02.05.23 (Dienstag) | 05.06.23 |
| Neindorf | 1. Mittwoch im Monat | 05.04.23 | 03.05.23 | 07.06.23 |
| Beckendorf | 1. Mittwoch im Monat | 05.04.23 | 03.05.23 | 07.06.23 |
| Schermcke | 2. Montag im Monat | 11.04.23 (Dienstag) | 08.05.23 | 12.06.23 |
| Ampfurth | 2. Montag im Monat | 11.04.23 (Dienstag) | 08.05.23 | 12.06.23 |
| Peseckendorf | 3. Montag im Monat | 17.04.23 | 15.05.23 | 19.06.23 |
| Klein Oschersleben | 3. Montag im Monat | 17.04.23 | 15.05.23 | 19.06.23 |
Um eine reibungslose Reinigung der Straßen durchführen zu können, werden die Bürger gebeten, beim Abstellen der Fahrzeuge an den Straßen, die Kehrtermine zu beachten. Mit In-Kraft-Treten der 2. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung am 01.01.2023 wurde in den Ortsteilen Hadmersleben und Groß Germersleben die maschinelle Straßenreinigung eingestellt. Im Ortsteil Klein Oschersleben werden nur die Ortsdurchfahrten der Landesstraßen L 66 - Am Bahnhof und L 76 - Alte Hauptstraße maschinell gereinigt. Im Bereich der Alten Hauptstraße L 76 erfolgt die Kehrung nur im Abschnitt von der Poststraße bis zur Lindenallee auf der Südseite.