Der Bau-, Wirtschafts- und Umweltausschuss der Stadt Oschersleben (Bode) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 4. März 2024 dem Vorentwurf des Bebauungsplanes 01/2023 zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der ersten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Darstellung des Geltungsbereichs:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode) einschließlich der Begründung liegt für die Dauer eines Monats in der Zeit vom 08. April 2024 bis zum 10. Mai 2024 in der Stadt Oschersleben (Bode), Haus 1, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) öffentlich aus. Die Auslage erfolgt zu folgenden Dienstzeiten:
| Wochentag | vormittags | nachmittags |
| Montag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr | 13:00 Uhr – 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
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Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Oschersleben (Bode), Fachbereich Bauen und Umwelt, Sachgebiet Planung, I. Obergeschoss, Markt 1, 39387 Oschersleben (Bode) während der Dienststunden abgegeben werden. Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 10. Mai 2024 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an planungsabteilung@oscherslebenbode.de.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode) auf der Homepage der Stadt Oschersleben (Bode) unter www.oscherslebenbode.de/Bebauungspläne/ veröffentlicht.
Hinweise:
1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 01/2023 „Wohngebiet Oesenweg/Triftstraße“ in Oschersleben (Bode) unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
2) Anfragen oder Terminabstimmungen können per E-Mail an planungsabteilung@oscherslebenbode.de geschickt werden.
3) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Stadt Oschersleben (Bode), den 5. April 2024